Arbeits- und Schulunfälle
Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schul- und Kindergartenunfall müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Das betrifft auch Unfälle während ehrenamtlicher Tätigkeiten oder bei der freiwilligen Feuerwehr.
Das OTC St. Georgen behandelt schwerpunktmäßig Unfallverletzte und besitzt die volle Zulassung zur Behandlung sämtlicher Arbeits- und Berufsunfälle. Wir führen die unfallchirurgische Erstversorgung durch und stellen fest, ob eine ambulante Behandlung angezeigt oder eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist. Wir behandeln Unfallverletzte nach stationärem Aufenthalt im Krankenhaus weiter mit dem Ziel, sie medizinisch nach Maßgabe der DGUV bestmöglich zu versorgen und sicher wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Eine medizinische Notfall Behandlung am Unfalltag darf selbstverständlich von jedem Arzt durchgeführt werden. Wer nach einem Arbeitsunfall aber länger als eine Woche behandelt werden muss oder am Tag nach dem Unfall noch nicht wieder arbeiten kann, muss einem Durchgangsarzt zugewiesen werden.